Facebook Klage gegen StudiVZ nicht erfolgreich

16.06.2009 | News

Das Kölner Landgericht lehnte die Klage des Social-Network Facebook wegen unlauterer Nachahmung gegen das deutsche soziale Netzwerk StudiVZ ab.

Der Holtzbrink-Tochter wurde vorgeworfen, den Quellcode und das grundsätzliche Design von Facebook kopiert zu haben. Tatsächlich befand sich in den Anfangstagen von StudiVZ das Wort “Facebook” im versteckten Code der Webseite.

Die Ablehnung der Klage begründete das Kölner Landgericht damit, dass es trotz einer nicht übersehbaren Ähnlichkeit der Websites aber keine “Herkunftstäuschung” vorliege. StudiVZ versuche nicht, den Usern vorzuspielen, sie würden sich auf den Internetseiten der Konkurrenz befinden. Ein wichtiger Faktor sei, dass beim Start von StudiVZ im November 2005 in Deutschland Facebook noch gar nicht bekannt gewesen sei. Erst mit der deutschen Version von Facebook, die im März vergangenen Jahres online ging, richte sich die Community explizit auch an deutsche User.

Es läuft aber zusätzlich noch eine Klage in den USA. Und es ist noch nicht absehbar ob das deutsche Urteil Auswirkungen auf diese Klage hat.

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